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   VG Ansbach, 23.02.2010 - AN 19 K 08.02220   

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https://dejure.org/2010,71824
VG Ansbach, 23.02.2010 - AN 19 K 08.02220 (https://dejure.org/2010,71824)
VG Ansbach, Entscheidung vom 23.02.2010 - AN 19 K 08.02220 (https://dejure.org/2010,71824)
VG Ansbach, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - AN 19 K 08.02220 (https://dejure.org/2010,71824)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verfahrensanordnung des BMI vom 24. Mai 2007 in der Fassung vom 22. Juli 2009;Erfordernis der Vorlage vor 1990 ausgestellter Personenstandsurkunden für den Nachweis der jüdischen Nationalität;Jüdische Großmutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 23.11.2009 - 19 C 09.2657

    Verfahrensanordnung des Bundesministeriums des Innern vom 24. Mai 2007

    Auszug aus VG Ansbach, 23.02.2010 - AN 19 K 08.02220
    Eine derartige Anordnung ist nicht wie eine Rechtsvorschrift aus sich heraus, sondern als Willenserklärung des Bundesministeriums des Innern unter Berücksichtigung des wirklichen Willens des Erklärenden und ihrer tatsächlichen Handhabung, d.h. der vom Urheber gebilligten und geduldeten tatsächlichen Verwaltungspraxis auszulegen und anzuwenden (so ausdrücklich BVerwG, a.a.O., Abs. 17; aA BayVGH, Beschluss vom 23.11.2009, 19 C 09.2657, Abs. 7).
  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 19.99

    Anordnung; Aufenthaltsbefugnis; Auslegung; Ermessen; ermessenslenkende

    Auszug aus VG Ansbach, 23.02.2010 - AN 19 K 08.02220
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 19. September 2000 (1 C 19/99 - Juris -) zu der insoweit deckungsgleichen Vorgängervorschrift des § 32 AuslG 1990 ausgeführt, dass eine Anordnung der obersten Landesbehörde in deren freiem Ermessen steht, das lediglich durch die im Gesetz genannten Motive (d.h. bei § 23 Abs. 2 AufenthG die Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland) begrenzt ist.
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